Gerne stehen wir Ihnen für weitere Informationen oder für ein unverbindliches Beratungsgespräch zur Verfügung.
Pflegeratgeber
Im Folgenden haben wir für Sie Informationen zusammengestellt zu den Leistungen der Krankenversicherung, der Pflegekasse und des Pflegedienstes.
Hier finden Sie auch Informationen, wie Sie einen Antrag stellen können oder wie die Pflegebedürftigkeit festgestellt wird und vieles mehr.
Bei Fragen können Sie uns natürlich auch persönlich oder telefonisch ansprechen. Wir helfen Ihnen gerne.
Pflegebedürftigkeit
Pflegebedürftig sind laut Gesetz Personen, die Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeitsstörungen aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche oder psychische Schädigungen, Beeinträchtigungen körperlicher, kognitiver oder psychischer Funktionen sowie gesundheitlich bedingte Anforderungen oder Belastungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können. Diese Voraussetzungen müssen für voraussichtlich mindestens 6 Monate gegeben sein.
Leistungen der Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege
Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben Personen, die als pflegebedürftig gelten und damit in einen Pflegegrad eingestuft sind.
Pflegegeld (§ 37 SGB XI)
Je nach Pflegegrad erhalten Sie einen festgelegten Geldbetrag von der Pflegekasse und müssen hiermit Ihre Pflege selbst organisieren. Pflegegeld kann z. B. in Anspruch genommen werden, wenn Sie ausschließlich von Ihren Angehörigen gepflegt werden.
Leistungen | PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
---|---|---|---|---|---|
Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen nach § 37 SGB XI | – | 332€ | 573€ | 765€ | 947€ |
Sachleistung (§ 36 SGB XI)
Pflegesachleistungen erhalten Sie, wenn für die Versorgung der pflegebedürftigen Person die Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch genommen wird. Überschreiten die Kosten für die Leistungen des Pflegedienstes den Höchstbetrag der Sachleistungen, müssen Sie den Restbetrag privat finanzieren.
Leistungen | PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
---|---|---|---|---|---|
Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI | kein Anspruch, jedoch Einsatz des Entlastungsbetrages von 125 € möglich |
761€ | 1.432€ | 1.778€ | 2.200€ |
Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI)
Hierunter wird eine Kombination aus Geld- und Sachleistung verstanden. Sie steht Ihnen zu, wenn Sie die Leistungen eines Pflegedienstes in Anspruch nehmen, ohne den Ihnen zur Verfügung stehenden Betrag an Sachleistungen voll auszuschöpfen. Der Restbetrag wird Ihnen dann anteilig als Pflegegeld ausgezahlt.
Berechnungsbeispiel von Kombinationsleistungen für Pflegegrad 3:
Bei Pflegegrad 3 stehen dem Pflegebedürftigen monatlich Pflegesachleistungen bis zu 1.432 Euro oder ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 573 Euro zu. Hat die Pflegekasse z. B. für den Einsatz eines Pflegedienstes Pflegesachleistungen von 1.002,40 Euro bezahlt, so wird das anteilige Pflegegeld folgendermaßen berechnet:
1.002,40 Euro entsprechen 70 % von 1.432 Euro. Der Anspruch auf das anteilige Pflegegeld reduziert sich somit auf 30 % der möglichen 573 Euro. Folglich zahlt die Pflegeversicherung noch 171,90 Euro. Kann der Umfang der Pflegesachleistung nicht im Voraus bestimmt werden, so rechnet die Pflegeversicherung zuerst die Pflegesachleistung ab. Das anteilige Pflegegeld wird dann anschließend berechnet und ausgezahlt, um nachträgliche Korrekturen zu vermeiden.
Leistungen eines Pflegedienstes
Häusliche Pflegehilfe
Als Pflegedienst erbringen wir alle Leistungen im Rahmen der häuslichen Pflegehilfe. Zur häuslichen Pflegehilfe gehören regelmäßig wiederkehrende Leistungen aus folgenden Bereichen:
- körperbezogene Pflegemaßnahmen
- pflegerische Betreuungsmaßnahmen
- Hilfen bei der Haushaltsführung
Ziel der häuslichen Pflegehilfe ist es, Beeinträchtigungen in Ihrer Selbstständigkeit oder in Ihren Fähigkeiten durch pflegerische Maßnahmen so weit wie möglich zu beheben oder zu mindern und eine zunehmende Pflegebedürftigkeit zu verhindern.
Körperbezogenen Pflegemaßnahmen
Dies sind Maßnahmen, die Sie in den Bereichen der Selbstversorgung und der Mobilität unterstützen. Je nach Bedarf helfen wir Ihnen bei der Körperpflege und bei Toilettengängen, beim An- und Auskleiden sowie beim Essen und Trinken. Wir unterstützen Sie in Ihrer Mobilität vom Aufstehen aus dem Bett bis hin zum Treppensteigen.
Pflegerische Betreuungsmaßnahmen
Dies sind Unterstützungsleistungen, die dem Aufbau und der Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur sowie dem Fortführen sozialer Kontakte dienen. Wir bieten z. B. Beschäftigungsmöglichkeiten an, unterstützen Sie bei Ihren Hobbys, gehen mit Ihnen spazieren und schenken Ihnen ein offenes Ohr. Manchmal besteht unsere Hilfe auch nicht aus einer Tätigkeit, sondern aus dem einfachen Dasein – Anwesenheit als emotionale Sicherheit oder auch zur Vermeidung von Selbst- oder Fremdgefährdung. Wir begleiten Sie zu Terminen und unterstützen Sie bei der Erledigung von Schriftverkehr. Das Angebot pflegerischer Betreuungsmaßnahmen ist vielfältig und orientiert sich immer an Ihren individuellen Bedürfnissen.
Hilfen bei der Haushaltsführung
Zur häuslichen Pflegehilfe gehören auch Unterstützungsleistungen bei der Haushaltsführung. Gerne helfen wir Ihnen z. B. bei Einkäufen, beim Reinigen und Lüften der Wohnung, Geschirrspülen oder Müllhinaustragen.
Alle Leistungen der Pflegekasse im Überblick
Leben im Alter
Wie möchte ich leben, wenn ich nicht mehr alleine/ohne Hilfe zurechtkomme? Wie finde ich die für mich passende Wohnform im Alter?
Sinnvoll wäre es sicher, sich diese Frage schon einmal zu stellen, bevor wirklich Hilfe benötigt wird, aber mal ehrlich – wer macht das schon? Leider sind viele Menschen durch das Aufschieben solcher Überlegungen später gezwungen, in Verhältnissen zu leben, die sie so nicht gewünscht haben. Die besten Voraussetzungen für ein zufriedenes Leben im Alter sind rechtzeitige Überlegungen, wie man sein Leben im Alter gestalten möchte.
Wenn Sie wünschen, auf jeden Fall in Ihrer Wohnung zu bleiben, sollten Sie überlegen, welche Voraussetzungen dafür geschaffen werden müssen und was Ihnen besonders wichtig ist. Wenn Sie sich wohnlich doch noch einmal verändern wollen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Neben den traditionellen Pflegeeinrichtungen gibt es eine Reihe neuer Wohnprojekte, wie Wohn- und Hausgemeinschaften, Betreutes Wohnen mit einem Pflegedienst im Haus und Pflegewohngemeinschaften. Informationen hierzu erhalten Sie über die städtische Pflegeberatungsstelle.
Aber auch wenn der Tag gekommen ist, an dem Sie oder Ihre Angehörigen feststellen, dass Sie sich nicht mehr ausreichend alleine versorgen können, ist es sinnvoll, erst einmal in Ruhe ein paar Punkte zu bedenken und sich über das weitreichende Angebot zu informieren.
Ist die Wohnung altersgerecht?
- Gibt es Stufen oder Schwellen beim Zugang zur oder innerhalb der Wohnung?
- Gibt es ausreichend Bewegungsfläche und ausreichend breite Türen?
- Gibt es im Badezimmer ausreichend Platz – auch evtl. für eine Hilfsperson?
- Lassen sich Hilfsmittel wie z.B. Handläufe, Duschsitz o.ä. installieren?
Allgemeine Fragen
- Wie soll mein Tagesablauf in Zukunft aussehen – möchte ich weiterhin möglichst selbstbestimmt meinen Tag gestalten, oder wünsche ich die Sicherheit einer Gemeinschaft mit Freizeitangeboten?
- Ist es grundsätzlich für mich möglich und denkbar, dass ich bzw. mein/e Angehörige/r zeitweise alleine in meiner/ihrer Wohnung sein kann (z.B. mit einem Hausnotrufsystem, so kann z.B. bei Stürzen sofort jemand kommen).
- Bei demenziell erkrankten Personen ist wichtig, ob Weglauftendenzen bestehen. Findet sich Ihre Angehörige noch in Ihrer Wohnung zurecht? Unsere Erfahrungen zeigen hier, dass die meisten Demenzkranken sich in ihrer Wohnung und in der Regel auch in ihrem Stadtteil erstaunlich gut zurechtfinden, da sie dort meist seit vielen Jahren leben. Siehe auch Eingliederungshilfe. Jemand, der z.B. im Krankenhaus nicht zur Toilette findet, kann also durchaus zu Hause gut zurechtkommen.
Zur Hilfeleistung:
- In welchen Bereichen benötige ich Hilfe? Was fällt mir schwer?
- Was können meine Angehörigen übernehmen?
- Wie ist meine finanzielle Situation? Habe ich Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse/des Sozialamtes?
Sollten Sie sich entschieden haben, Ihre/n Angehörige/n selbst zu pflegen, kann es trotzdem für Sie sehr hilfreich sein, die Beratung unseres Pflegedienstes in Anspruch zu nehmen. Wir beraten Sie gerne im Rahmen einer umfangreichen Schulung in der häuslichen Umgebung kompetent beispielsweise zu Hilfsmitteln, rückenschonender Arbeitsweise und Leistungen der Pflegekasse, die Ihnen diese große Aufgabe erleichtern. Auch wenn Ihnen oder Ihren Angehörigen das Pflegeheim als einzige vertretbare Lösung erscheint, kann es sich lohnen, unsere unverbindliche kostenlose Beratung in Anspruch zu nehmen.
Wir kommen zu Ihnen nach Hause oder ins Krankenhaus und prüfen mit Ihnen gemeinsam alle Angebote, die Ihnen zu Hause ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen können. Wir bieten nicht alle genannten Leistungen selbst an, aber wir planen mit Ihnen gemeinsam, welche Leistungen und Dienste für Sie in Frage kommen, und stellen auf Wunsch auch gerne den Kontakt zu anderen Diensten her. Denn eine gute Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen ist für uns selbstverständlich.